Ziele

Ziele

Auszug aus unserer Satzung

 Ziele und Aufgaben des Vereins
 

Zweck der Körperschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, die Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Menschen und der präventiven Möglichkeiten, die Förderung sportlicher Übungen und Entspannungsübungen, Förderung der Wiedereingliederung von Obdachlosen, Förderung von gemeinschaftlichem Leben mit Selbstversorgung

Der Verein Blauer Baum macht darauf aufmerksam, dass wir im Alltag ein offenes Ohr für Menschen haben sollten, mit denen wir im Alltag zu tun haben.

Nichts ist heilsamer für einen Menschen als ein Mensch.

Hier beginnt Hilfe durch ehrliche Empathie und Mitgefühl.

Der Verein macht darauf aufmerksam, wie viele Menschen im Jahr einen freiwilligen Tod gehen

  1. Der Verein Blauer Baum e.V. ist ein Anlaufpunkt für Menschen, die Hilfe benötigen.
  2. Wir bieten Menschen, die plötzlich in Not geraten sind, eine sofortige Hilfe.
  3. Das betrifft Hilfe in schweren Lebenslagen, wie bspw. schwerer Schicksalsschlag, Tod von nahen Angehörigen, nach Erfahrung von Gewalt.
  4. Wir richten unsere Hilfsangebote auch an Menschen, die unter psychischen Störungen wie bspw.Depressionen oder Angsterkrankungen leiden, oder unter dauerhaften Erkrankungen, welche die psychische Stabilität belasten, bspw. Bourn out.
  5. Wir geben Menschen Hilfsangebote, um sich in die Gemeinschaft wieder neu einzugliedern, für Obdachlose werden Unterkünfte und Wiedereingliederungsmöglichkeiten geschaffen. Dauerhafter Halt wird durch das Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.
  6. Wir sind auch für Menschen da, die sich in einer Überlastungssituation befinden (z.B. durch Betreuung hilfsbedürftiger Familienangehöriger) und dadurch an ihre körperlichen und emotionalen Grenzen gekommen sind.
  7. Die Hilfsangebote richten sich auch an Kinder und Jugendliche
  8. Der Verein verfolgt das Ziel, einen gemeinnützigen Beitrag zur psychischen und körperlichen Gesunderhaltung von Menschen zu leisten, zur Fähigkeit der Selbsthilfe und zur Prävention und letztendlich dazu, sich selbst zu finden und seinen Platz in der Gesellschaft.


Gemeinnützigkeit

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige

Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

Das Mitglied hat bei der Ausscheidung aus dem Verein keinerlei Ansprüche an das

Vereinsvermögen.

Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder

durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.